Kann ich meine Reise wegen Corona kostenfrei stornieren?
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|Rechtstipp der Woche, KW 7, 2021
In diesen Fällen ist Storno möglich

Beherbergungsverbot. Gilt im Inland ein generelles Beherbergungsverbot, können Hotels, Pensionen und Vermieter von Ferienwohnungen Buchungen nicht durchführen. Und Sie als Kunde müssen natürlich auch nicht bezahlen.
Reisewarnung. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts bedeutet: Reisende können kurz bevorstehende Pauschalreisen in Länder, für die eine Reisewarnung gilt, grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren. Fällt die Reisewarnung jedoch weg, wird es schwieriger, die Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Außergewöhnliche Umstände. Kunden können eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.
Ausgefallene Reiseleistungen. Umstände, die zur Undurchführbarkeit wesentlicher Reiseleistungen führen können, sind etwa gesperrte Sehenswürdigkeiten bei einer Städtereise, geschlossene Häfen bei einer Kreuzfahrt, behördliche Einreiseverbote und Quarantänemaßnahmen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen beispielsweise darf der Veranstalter in Fällen, in denen behördliche Anordnungen dazu führen, dass einzelne Reiseleistungen ganz ausfallen (Pool- und Saunanutzung, Ferienprogramm) oder nur unter erheblichen Beeinträchtigungen genutzt werden können, keine Stornogebühren verlangen.
Die Frage, was unter erheblichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Maßnahmen zur Abwehr der Covid-19-Verbreitung zu verstehen ist, wird sicher Thema zukünftiger Rechtsprechung werden.
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